Kosten

Aufträge die kein Gutachten erfordern, Erstberatungen, mündliche sowie kurze schriftliche Stellungnahmen werden nach vereinbarten Abrechnungsmodalitäten abgerechnet.

 

Die zusätzlich entstehenden Kosten, werden in Anlehnung nach dem JVEG § 5 und § 12 berechnet.

 

Beauftragen Sie mich. Ich besichtige Ihre Wohnung oder auch Ihr Haus und gebe Ihnen eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

 

Fragen Sie mich, ich mache Ihnen ein faires Angebot!

 

Nach § 19 Abs. 1 UStG bleibt die Umsatzsteuer unerhoben.


Privatgutachten - werden in Anlehnung nach dem JVEG § 9 Abs.1 (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz für Sachverständige) abgerechnet. Der Sachverständige erhält für jede Stunde ein Honorar. Entnommen aus Anlage 1

  • Honorargruppe 4:   80 € (Planung)
  • Honorargruppe 2:   70 € (handwerklich - technische Ausführung)
  • Honorargruppe 5:   85 € (Schadensfeststellung, -ursachenermittlung und -bewertung-, Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung von Bauleistungen

Zusätzlich fallen nach JVEG § 5 und § 12 noch Kosten für Aufwendungen an, diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • Fotos:   2 € pro Stück
  • Schreibkosten:   0,90 € pro 1000 Anschläge
  • Fahrtkosten:   0,30 € pro km
  • Kopien bis 50 Blatt:   0,50 € pro Blatt
  • Auslagen wie Parken, Porto usw.

Nach § 19 Abs. 1 UStG bleibt die Umsatzsteuer unerhoben.