Kosten
Aufträge die kein Gutachten erfordern, Erstberatungen, mündliche sowie kurze schriftliche Stellungnahmen werden nach vereinbarten Abrechnungsmodalitäten abgerechnet.
Die zusätzlich entstehenden Kosten, werden in Anlehnung nach dem JVEG § 5 und § 12 berechnet.
Beauftragen Sie mich. Ich besichtige Ihre Wohnung oder auch Ihr Haus und gebe Ihnen eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Fragen Sie mich, ich mache Ihnen ein faires Angebot!
Nach § 19 Abs. 1 UStG bleibt die Umsatzsteuer unerhoben.
Privatgutachten - werden in Anlehnung nach dem JVEG § 9 Abs.1 (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz für Sachverständige) abgerechnet. Der Sachverständige erhält für jede Stunde ein Honorar. Entnommen aus Anlage 1
- Honorargruppe 4: 80 € (Planung)
- Honorargruppe 2: 70 € (handwerklich - technische Ausführung)
- Honorargruppe 5: 85 € (Schadensfeststellung, -ursachenermittlung und -bewertung-, Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung von Bauleistungen
Zusätzlich fallen nach JVEG § 5 und § 12 noch Kosten für Aufwendungen an, diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Fotos: 2 € pro Stück
- Schreibkosten: 0,90 € pro 1000 Anschläge
- Fahrtkosten: 0,30 € pro km
- Kopien bis 50 Blatt: 0,50 € pro Blatt
- Auslagen wie Parken, Porto usw.
Nach § 19 Abs. 1 UStG bleibt die Umsatzsteuer unerhoben.